AGB
Fassung 2026-10-17-entwurf vom 17.10.2026 (Pilot, anwaltlich noch nicht geprüft). Anbieter ist die Flowcraft Network GmbH, Großtalstraße 24, 79117 Freiburg im Breisgau, Amtsgericht Freiburg HRB 735711.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Flowcraft Network GmbH („Anbieter") und ihren Kunden („Kunde") über die Nutzung der Plattform Meldeblitz zur Vorbereitung von Netzanmeldungen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Pilot
- Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Betriebs, der Bestätigung der E-Mail-Adresse und der Annahme dieser AGB und des AVV zustande.
- Die Nutzung ist bis zum 30.11.2026 kostenlos (Pilot). Betriebe, die sich später registrieren, testen 30 Tage kostenlos. Der Pilot geht nicht automatisch in eine kostenpflichtige Nutzung über. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung nach § 6 erforderlich.
- Die Demo ist kein Vertrag. Sie dient der Vorführung und wird nach 24 Stunden gelöscht.
§ 3 Leistungen
- Der Anbieter stellt die Web-Anwendung zur Verwaltung von Vorgängen, Vorlagen, Kundenlinks und Portal-Verbindungen bereit, dazu das öffentliche Kundenformular, mit dem Endkunden Angaben an den Kunden übermitteln, und die Browser-Erweiterung, die die Anmeldemaske des Netzbetreibers im Browser des Kunden ausfüllt.
- Die Erweiterung sendet nie ab. Weiter, Speichern und Absenden klickt immer ein Mensch beim Kunden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber nimmt der Kunde selbst vor.
- Vorschläge der Plattform (Zuordnungen, ausgelesene Werte) sind als ungeprüft gekennzeichnet, bis ein Mensch sie bestätigt.
- Der Anbieter schuldet keine Kompatibilität mit einem bestimmten Netzbetreiber-Portal. Portale ändern sich ohne Ankündigung. Der Anbieter bemüht sich, Änderungen zeitnah nachzuziehen.
- Funktionen, die als Vorschau gekennzeichnet oder gesperrt sind, sind nicht Teil der geschuldeten Leistung.
§ 4 Verfügbarkeit
- Während des kostenlosen Pilots und der Testphase sagt der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Er bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb.
- Wartung kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an und legt sie möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, die er beim Netzbetreiber einreicht. Er prüft jeden Wert vor dem Absenden.
- Er hinterlegt im Betriebsprofil eine Datenschutzerklärung und ein Impressum, bevor er Kundenlinks versendet, und informiert seine Endkunden nach Art. 13 DSGVO.
- Er hält seine Zugangsdaten und Geräte-Schlüssel geheim und widerruft einen Schlüssel sofort, wenn er abhandenkommt.
- Zugangsdaten zu Netzbetreiber-Portalen gibt er nicht in die Plattform ein. Die Plattform fragt sie nie ab.
- Er lädt keine Dateien mit Schadsoftware hoch und gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ein.
- Er gibt in Beschriftungen, Zuordnungen und Vorlagen keine personenbezogenen Daten ein.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Pilot und Testphase nach § 2 sind kostenlos. Für eine spätere kostenpflichtige Nutzung ist ein Preis je bestätigter Anmeldung vorgesehen, ohne laufendes Abonnement. Preis, Zahlungsfrist und Beginn vereinbaren die Parteien gesondert.
- Abrechnungseinheit ist die ausdrücklich als „eingereicht" bestätigte Anmeldung, höchstens einmal je Vorgang. Ausfüllen und Korrekturen bleiben kostenlos. Während des kostenlosen Pilots bestätigte Einreichungen werden auch später nicht nachberechnet.
- Im Pilot erfolgen keine Zahlungsaufforderungen. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
- Nach Ende von Pilot oder Testphase ohne gesonderte Vereinbarung kann der Kunde keine neuen Vorgänge, Kundenlinks oder Freigaben mehr anlegen, und die Erweiterung füllt nicht mehr aus. Lesen, Export und Löschen bleiben zugänglich. Eine automatische Umstellung auf einen bezahlten Plan findet nicht statt.
§ 7 Geteiltes Portalwissen
- Zuordnungen von Portalfeldern zu Datenfeldern, Regeln aus festen Bausteinen und eigene Synonyme sind Strukturdaten ohne Bezug zu Endkunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Zuordnungen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, um sie allen Kunden der Plattform bereitzustellen.
- Eine Zuordnung eines anderen Kunden gilt für den Kunden als ungeprüft, bis er sie selbst einmal bestätigt hat.
- Wer eine Zuordnung bestätigt hat, wird anderen Kunden nicht angezeigt.
§ 8 Rechte an der Plattform
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform und die Erweiterung für eigene Zwecke zu nutzen.
- Alle weiteren Rechte bleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
- Daten, die der Kunde eingibt, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur nach dem AVV.
§ 9 Datenschutz
- Für Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV. Er ist Bestandteil des Vertrags.
- Ändert sich der AVV, muss der Kunde die neue Fassung annehmen, bevor er wieder Daten anlegen oder ändern kann. Die Erweiterung und der Lesezugriff funktionieren in der Zwischenzeit weiter.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
- Für Fehler in Angaben, die der Kunde beim Netzbetreiber einreicht, haftet der Anbieter nicht, soweit der Kunde sie vor dem Absenden hätte erkennen können (§ 5 Abs. 1).
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Anbieter zur Wiederherstellung nötig wäre.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Während Pilot und Testphase können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen, danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Beantragt der Inhaber die Löschung des Betriebs, sperrt die Plattform den Zugriff sofort bis auf Export und Widerruf und löscht nach 30 Tagen alle Daten (AVV § 11).
§ 12 Änderungen der AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage oder neue Funktionen.
- Er kündigt Änderungen mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle tritt die gesetzliche Regelung.